Teilnahmebedingungen
Tonisport e.V., Hildesheimer Str. 15, 30169 Hannover, www.tonisport.org
Prolog:
Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird auf die Nennung der
Geschlechter (m/w/d) verzichtet. Die gewählte männliche Form schließt
eine adäquate weibliche sowie andere Formen mit ein.
1. Geltungsbereich
1.1. Die Leistungen von Tonisport e.V. (im folgenden Tonisport) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Teilnahmebedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
1.2. Diese Teilnahmebedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Teilnahmebedingungen des Vertragspartners haben keine Gültigkeit, es sei denn, Tonisport stimmt diesen ausdrücklich zu.
1.3. Diese Teilnahmebedingungen regeln das Verhältnis zwischen den Teilnehmenden bzw. deren gesetzlichen Vertretern und Tonisport.
2. Vertragspartner
Vertragspartner sind Tonisport und der Teilnehmer.
3. Gegenstand der Vereinbarung
3.1 Die Angebote von Tonisport dienen Menschen zur Rehabilitation und der Prävention von Beschwerden, sowie der Förderung des Sports.
3.2 Die Angebote von Tonisport sind den Angaben auf der Internetseite zu entnehmen. Regelmäßig wird Gruppengymnastik (Funktionstraining) angeboten.
3.3 Angebote von Tonisport können vom Arzt verordnet und von Kostenträgern (z. B. Krankenkassen oder Rentenversicherungsträger) übernommen werden. Die Angebote bestehen in der Regel aus einer jeweils vorgesehenen Pflichtleistung sowie auf freiwilliger Basis selbst gewählten Teilnahmedauer.
3.4 Die Termine und Dauer der einzelnen Angebote sind der Internetseite von Tonisport zu entnehmen oder beim Mitgliederservice jederzeit zu erfragen.
4. Anmeldung zur Teilnahme
4.1 Das Angebot von Tonisport richtet sich an Mitglieder, Probemitglieder und außerordentliche Mitglieder. Die Rechte und Pflichten der Mitgliedschaft sind der Satzung von Tonisport zu entnehmen, welche eingesehen oder auf Nachfrage zugeschickt werden kann.
4.2 Die Anmeldung hat grundsätzlich durch vorherige schriftliche Anmeldung auf dem Mitgliedsantrag zu erfolgen und ist vom Teilnehmer unterschrieben spätestens vor der ersten Teilnahme bei Tonisport abzugeben.
4.3 Im Fall der Unmöglichkeit der Leistungserbringung seitens Tonisport, weil die Schwimmhalle nicht genutzt werden kann oder der Kurs aus sonstigen Gründen nicht angeboten werden kann (Beispiel: geringe Teilnehmerzahl, Schließung der Schwimmhalle des Vermieters, aufgrund Verordnung des Gesetzgebers, Virusinfektion, Pandemie etc.), behält sich Tonisport vor die Angebote ersatzlos zu streichen.
4.4. Jedes Mitglied erhält nach Vertragsabschluss einen Check-in-Chip zur Teilnahme an unseren Kursen. Der Chip ist nach Beendigung der Mitgliedschaft unaufgefordert zurückzugeben. Siehe dazu auch 8.3..
5. Pflicht der Teilnehmer
5.1 Die Teilnehmer sind in den Therapiestätten und sonstigen Veranstaltungsräumen zu Gast. Jeder Teilnehmer ist gehalten, die angegebenen Zeiten und die jeweiligen Hausordnungen einzuhalten. Ohne Anwesenheit der verantwortlichen Leitung bzw. des Dozierenden ist es den Teilnehmern untersagt, den Veranstaltungs- bzw. Therapieraum zu betreten.
5.2 Jede Veränderung im Zusammenhang mit der Teilnahme an Angeboten von Tonisport, wie z.B. Wechsel der Krankenkassen, Änderung der Adresse, des Namens, der Rufnummer oder der Kontoverbindung sind unverzüglich und ausschließlich schriftlich mitzuteilen. Die durch nicht rechtzeitige Mitteilung von Veränderungsdaten Tonisport entstehenden Aufwendungen hat der Teilnehmer zu erstatten.
6. Regelungen für Teilnehmer mit einer vom Kostenträger bestätigten ärztlichen Verordnung (Beitragsmodelle BASIS u. PLUS)
6.1 Verordnungen (z. B. „Funktionstraining“) werden vom Arzt ausgestellt und sind dem Kostenträger (Krankenkasse oder Rentenversicherungsträger) zur Kostenübernahme vorzulegen.
6.2 Hat ein Teilnehmer eine vom gesetzlichen Kostenträger bestätigte ärztliche Verordnung Tonisport vorgelegt, ist er verpflichtet, vor Teilnahme mittels Anmeldung mit dem Check-in-Chip und digitaler Unterschrift die Teilnahme zu bestätigen.
6.3 Legt der Teilnehmer keine von seinem Kostenträger bestätigte Verordnung vor oder wird trotz Teilnahme die digitale Unterschrift nicht getätigt, so hat Tonisport über die Teilnahmegebühr hinaus auch Anspruch auf einen Ersatzbetrag, der dem entgangenen Zuschuss des Kostenträgers (Krankenkasse oder Rentenversicherungsträger) entspricht.
6.4 Tonisport stellt über die Teilnahmegebühr hinaus auch einen Ersatzbetrag, der dem entgangenen Zuschuss des Kostenträgers (Krankenkasse, Rentenversicherungsträger etc.) entspricht, in Rechnung. Der Teilnehmer ist bei unentschuldigter Abwesenheit verpflichtet Tonisport den gesamten Betrag zu erstatten, der von Tonisport für seine Teilnahme hätte vereinnahmt werden können. Die Höhe des Gesamtbetrags für die Teilnahme ergibt sich aus der jeweils gültigen Gebührenordnung. Als entschuldigt gilt der Teilnehmer sofern er durch ärztliche Krankschreibung oder Nachweis eines Krankenhaus-, Kur- oder Rehaaufenthalts darlegt, dass er nicht an einem oder mehreren Terminen teilnehmen kann bzw. konnte.
Bei Abwesenheit behält sich Tonisport vor, den Teilnehmer nach viermaligem Fehlen und nach schriftlicher Ankündigung von der Teilnahme auszuschließen.
Ein Wiedereinstieg ist unter Berücksichtigung der Belegung und der aktuellen Regelungen der gültigen Rahmenvereinbarungen möglich.
6.5 Nach Ablauf der Verordnung (und etwaiger Folgeverordnungen) endet die kostenfreie Probemitgliedschaft. Es steht dem Teilnehmer frei, als außerordentliches Mitglied Tonisport beizutreten oder eine ordentliche Mitgliedschaft bei Tonisport zu beantragen.
7. Unterbrechung und Ausfall
7.1 Teilnahmegebühren bei Beitragsmodell BASIS und PLUS: Die Teilnahmegebühren werden, auch bei vorübergehender Abwesenheit und auch bei solcher auf Dauer, nicht erstattet.
7.2 Teilnahmegebühren bei Beitragsmodell AKTIV: Teilnehmer, die die Teilnahmegebühr in vollem Umfang selber tragen, erhalten einen Ersatztermin (bei Platzverfügbarkeit), wenn Sie sich vor Ihrem regulären Termin telefonisch oder per E-Mail sowie dem Kontaktformular der Internetseite abmelden. Für im Nachhinein abgesagte Termine können keine Ersatztermine vergeben werden.
7.3 Tonisport behält sich vor Schließzeiten durchzuführen. Zum Beispiel für Reinigungs- oder Wartungsarbeiten.
8. Beiträge und Zahlungsweise
8.1 Die Höhe der Mitglieds- und Teilnahmegebühren sind der geltenden „Gebührenordnung“ von Tonisport zu entnehmen, die auf der Internetseite
(s. o.) einzusehen ist.
8.2 Die Gebühren werden grundsätzlich im Voraus jeweils zum Ersten eines Monats fällig und sind per Einzugsermächtigung zu zahlen.
8.3 Einmalig werden 10,00 € Pfand für den Check-in-Chip fällig, die dem Teilnehmer erstattet werden, sofern er den Chip zeitnah und unaufgefordert zurückschickt.
8.4. Bei nicht fristgerechter Bezahlung der Teilnahmegebühren oder bei Nichtdeckung des vom Teilnehmer angegebenen Lastschriftkontos kann Tonisport je Mahnposition 20,00 € als pauschale Mahnkosten erheben. Unabhängig davon sind vom Teilnehmer weiter entstandene Kosten, wie Rücklastschriftgebühren der Bank oder bei der Einbringung der Forderung entstandene Anwalts- und Gerichtsgebühren, zu erstatten.
9. Kündigung
9.1 Eine Kündigung der Probemitgliedschaft, sowie der außerordentlichen und ordentlichen Mitgliedschaft bei Tonisport ist mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende möglich. Die kostenfreie Probemitgliedschaft endet nach Ablauf der Verordnung automatisch.
9.2 Tonisport behält sich bei den Beitragsmodellen BASIS und PLUS ein Sonderkündigungsrecht vor, wenn der Teilnehmer ohne Angabe von Gründen an vier oder mehr Terminen in Folge oder an mehr als 30% aller Termine eines Jahres nicht teilnimmt.
9.3 Tonisport ist zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Ein solcher liegt u.a. vor, wenn ein Teilnehmer die Durchführung der Stunden wiederholt stört, gegen die Hausordnung verstößt oder seiner Zahlungsverpflichtung auch nach einmaliger schriftlicher Aufforderung nicht nachkommt.
10. Haftung
10.1 Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Tonisport, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.
10.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Tonisport nicht. Wenn Tonisport durch leichte Fahrlässigkeit mit der Leistung in Verzug geraten ist, wenn die Leistung unmöglich geworden ist, oder wenn Tonisport eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt; höchstens jedoch auf die unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt.
10.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich Tonisport im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistung bedient bzw. mit denen Tonisport zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
10.4 Der Teilnehmer erklärt verbindlich, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Teilnahme an dem gewünschten Angebot besteht.
10.5 Unfälle bzw. Haftpflichtschäden sind unverzüglich Tonisport zu melden.
11. Sonstiges
11.1 Bei Nichtanerkennung dieser Teilnahmebedingungen kann keine Teilnahme an den Angeboten von Tonisport erfolgen.
11.2 Sollten einzelne Klauseln dieser Vereinbarung ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht. Die unwirksame Klausel wird durch eine andere ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist.
DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Ich bin damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten elektronisch gespeichert werden (Erheben, Verarbeiten oder der Nutzung) zur Durchführung dieser Vereinbarung und um von Tonisport auf weitere Veranstaltungen hingewiesen und über Angebote informiert zu werden. Wenn ich diese Informationen nicht mehr wünsche, wird Tonisport dies nach entsprechender Mitteilung beachten (§ 28 Abs. 4 BDSG).
EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG
Ich willige ein, dass Tonisport meine zur Vertragsdurchführung
erhobenen Daten an die Schwimmschule Wassermeloni,
Wassermeloni GmbH & Co. KG, Hildesheimer Straße 7, 30169 Hannover,
zur werblichen Information über Schwimmkursangebote übermitteln darf.
Diese Einwilligung ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf die Platzvergabe bei den Kursen von Tonisport oder der Wassermeloni GmbH & Co.KG. Ich kann sie ohne Angabe von Gründen verweigern, ohne dass ich deswegen Nachteile zu befürchten hätte.
Ich kann meine Einwilligung jederzeit schriftlich und kostenlos mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden meine Daten bei der
Wassermeloni GmbH & Co. KG gelöscht, sofern sie übermittelt wurden.
Ihren Widerruf richten Sie bitte per E-Mail an info@tonisport.org oder an
unsere eingangs angegebene Adresse.
Stand Januar 2025