In fünf Schritten zur Verordnung
1. Sie lassen sich von Ihrem Arzt Funktionstraining verordnen.
Gymnastik als Teil des Funktionstrainings kann von jedem niedergelassenen Arzt als ergänzende Leistung außerhalb des Heilmittelbudgets verordnet werden. Ihr Arzt füllt einfach den Antrag auf Kostenübernahme aus und los geht’s!
2. Sie vereinbaren mit uns einen Kurstermin.
Rufen Sie uns unter 0511 700 522-0 an. Wir reservieren Ihnen Ihren Wunschtermin unverbindlich für eine Woche.
3. Die ausgefüllte Verordnung lassen Sie sich von der Krankenkasse genehmigen.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Ihr verordnetes Funktionstraining. In der Regel für einen 12-monatigen Trainingszeitraum mit bis zu 2 wöchentlichen Übungseinheiten.
4. Die ausgefüllte und genehmigte Verordnung schicken Sie zu uns.
Sie können diese persönlich oder bequem auf dem Postweg bei uns einreichen. Als Selbstzahler oder Privatpatient genügt ein kurzer Anruf.
5. Beginnen Sie mit dem Funktionstraining.
Lernen Sie Ihre Trainingsgruppe, Ihren Trainer und den Kursablauf kennen. Die Teilnahme dokumentieren Sie mit Ihrer Unterschrift.